Organe der Genossenschaft
Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben an der GV eine Stimme.
Die Genossenschaft wählt den Vorstand und die Revisionsstelle. Der Vorstand wiederum setzt weitere Kommissionen und Arbeitsgruppen ein. Ebenso ist der Vorstand verantwortlich für die Wahl der Hoteliers und Betriebsleiter.







